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Bewegung von Industriegeräten: Was man im öffentlichen Raum beachten muss
Beim Einsatz von Arbeitsbühnen bleibt es nicht aus, dass die Geräte ihren Standort wechseln müssen – und sei es nur von einer Straßenseite auf die andere. Während man LKW-Bühnen einfach kurz rüberfahren kann, gibt es bei Industriegeräten viel zu beachten.
Der Umgang mit Arbeitsbühnen im öffentlichen Raum hat uns auf unserem Blog bereits an verschiedenen Stellen beschäftigt. In diesem Beitrag möchten wir nun anhand eines Beispiels den konkreten Fall betrachten, wenn die Arbeitsbühne lediglich versetzt werden soll und dabei mit einem öffentlichen Verkehrsbereich in Berührung kommt. Wie ist das genau geregelt, worauf muss man achten und braucht man dafür eine Genehmigung?
Das Beispiel:
Nehmen wir an, dass eine Scheren-Arbeitsbühne für Wartungsarbeiten in verschiedenen Hallen eingesetzt werden soll und das Gerät dazu von einer Halle zur nächsten bewegt werden muss. Dies ist überhaupt kein Problem, solange sich alle Hallen auf dem eigenen Grundstück oder Firmengelände befinden. Wenn bei der Überführung der Arbeitsbühne aber ein öffentlicher Gehweg oder eine Straße überquert werden muss, kommen verschiedene Verordnungen und Regelungen zur Geltung, die unbedingt beachtet werden müssen.
Wichtige Verordnungen und Regelungen:
Hubarbeitsbühnen gelten per Definition als Kraftfahrzeuge. Damit müssen sie, sobald sie im öffentlichen Verkehr bewegt werden, den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen (siehe §16 StVZO).
Bei einem tieferen Blick in die Verordnung zeigt sich folgendes: Da viele Industriegeräte wie Scheren- oder Teleskop-Arbeitsbühnen keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, kommen sie ohne Zulassung (Kennzeichen, Kfz-Versicherung etc.) aus und benötigen weder eine Betriebserlaubnis noch eine Fahrerlaubnis des Bedieners. Allerdings verfügen diese Geräte in der Regel nicht über die vorgeschriebene Beleuchtung und Markierung, wie sie gemäß §58 StVZO zur Bewegung auf öffentlichen Verkehrsflächen verlangt werden. Aus diesem Grund wird eine Genehmigung unbedingt benötigt, um diese Art von Arbeitsbühnen im öffentlichen Raum zu verfahren.
Woher bekommt man die Genehmigung?
Für die Genehmigung kann je nach Landkreis die Polizei, das Ordnungsamt oder das Straßenverkehrsamt zuständig sein. Auch der Ablauf des Genehmigungsverfahrens kann sich je nach Einsatzort und der verantwortlichen Behörde unterscheiden. Im Allgemeinen gibt es aber stets die Möglichkeit, entweder eine individuelle Einzelgenehmigung oder eine Jahresgenehmigung (vereinfachtes Verfahren) zur wiederholten Bewegung einer Arbeitsbühne einzuholen. Letztere kann zum Beispiel im Rahmen einer länger andauernden Großbaustelle sinnvoll sein. In Verbindung mit der Genehmigung ist dabei immer auch mit Auflagen zu rechnen, die in Form von kurzfristigen Absperrungen, Begleitpersonen zur Verkehrssicherung oder der Abdeckung von scharfen Kanten an den Maschinen auftreten können. Üblicherweise dürfen Arbeitsbühnen während der Versetzfahrt auch nicht zum Transport von Personen und/oder Material verwendet werden.
Scheuen Sie sich nicht davor, sich die notwendige Genehmigung zur Bewegung von Industriegeräten im öffentlichen Raum einzuholen. Die Verwaltungen zeigen sich bei der Erteilung solcher Genehmigungen in der Regel sehr zugänglich und hilfsbereit und versuchen eine möglichst praktikable und sichere Lösung zu finden. Auch Ihre persönlichen Ansprechpartner/-innen in der Disposition bei mateco sind in solchen Angelegenheiten sehr erfahren und unterstützen Sie gerne.
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